Kfz-Kaufvertrag
Der Kfz-Kaufvertrag, der beide Seiten schützt
Ein Kfz-Kaufvertrag für Gebrauchtwagen, der zu eurer Situation passt: privat an privat, Händler an privat, privat an Händler oder zwischen Unternehmen. Fahrzeugschein fotografieren, Erklärungen des Verkäufers ankreuzen, Klauseln gemeinsam wählen, beide signieren digital. Übergabeprotokoll und Vertragsakte inklusive.
Warum ein guter Vertrag hier wichtig ist
Der typische Streit nach einem Gebrauchtwagenkauf beginnt drei Wochen später: Der Motor macht Geräusche, der Käufer findet einen reparierten Unfallschaden, oder der Kilometerstand passt nicht zum Serviceheft. Dann zählt nur, was im Vertrag steht. Ein Vordruck mit „gekauft wie gesehen“ hilft dem Verkäufer wenig, wenn er einen bekannten Mangel nicht genannt hat, und dem Käufer gar nicht, wenn der Ausschluss wirksam ist. Entscheidend ist, was der Verkäufer erklärt hat und was beide als Beschaffenheit vereinbart haben.
Ob privat oder als Händler verkauft wird, entscheidet über die Regeln. Zwischen Privatpersonen darf die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden, außer bei Arglist und Garantie. Verkauft ein Händler an eine Privatperson, ist das ein Verbrauchsgüterkauf: kein Ausschluss, die Verjährung darf nur auf ein Jahr verkürzt werden, und nur mit einer gesonderten Bestätigung des Käufers nach § 476 BGB. Zeigt sich im ersten Jahr ein Mangel, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe da war. Motorio zeigt in jeder Konstellation nur die Varianten, die dort zulässig sind, und holt die gesonderte Bestätigung automatisch ein.
Was im Vertrag steht
- § 1 Vertragsgegenstand und Fahrzeugdaten: Hersteller, Typ, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kennzeichen, Erstzulassung, Kilometerstand, HU-Termin, Zulassungsbescheinigung Teil II, Vorbesitzer, mitverkauftes Zubehör (Anlage 1). Aus dem Foto des Fahrzeugscheins vorausgefüllt.
- § 2 Kaufpreis und Zahlung: Zug um Zug bei Übergabe, innerhalb einer Frist oder vor Übergabe; Anzahlung, Zahlungsart, Rücktritt bei Nichtzahlung. Drei Varianten.
- § 3 Erklärungen des Verkäufers: Unfallschäden, Gesamtfahrleistung, Vorbesitzer, Motor, gewerbliche Nutzung, Import, Rückrufe, Serviceheft, Online-Dienste, Antriebsbatterie. Als Wissenserklärung, als vereinbarte Beschaffenheit oder nur für die eigene Besitzzeit.
- § 4 Sachmängelhaftung: Zwei Jahre mit Beschaffenheitsvereinbarung, ein Jahr mit Verschleißklausel oder vollständiger Ausschluss unter Privatpersonen; beim Händlerverkauf die zulässigen Fassungen mit gesonderter Bestätigung nach § 476 BGB.
- § 5 Haftung: Gesetzlich, begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder dazwischen; Halterwechsel und Haftpflichtschutz ab Übergabe.
- § 6 Übergabe, Gefahrübergang und Übergabeprotokoll: Termin und Ort, Kilometerstand bei Übergabe, Papiere und Schlüssel, Abholfrist und Standgeld, Gefahrübergang bei Transport.
- § 7 Kennzeichen, Ummeldung, Versicherung und Steuer: Abgemeldet oder angemeldet übergeben, Ummeldefrist in Werktagen, Veräußerungsanzeige nach § 15 FZV, Übergang der Haftpflichtversicherung, Kosten ab Übergabe.
- § 8 Eigentumsübergang: Mit Übergabe und vollständiger Zahlung, auf Wunsch mit Eigentumsvorbehalt bis zur letzten Rate.
- § 9 Schlussbestimmungen: Deutsches Recht, Textform für Änderungen, salvatorische Klausel; bei Unternehmen zusätzlich Gerichtsstand und Rügepflicht nach § 377 HGB.
Dazu die Anlagen: Zubehör, bekannte Mängel und Vorgeschichte, Untersuchungsprotokoll, Übergabeprotokoll.
So läuft es ab
Du wählst die Konstellation, fotografierst den Fahrzeugschein und beantwortest die Fragen zum Fahrzeug als Auswahl statt Freitext. Je Paragraph siehst du bis zu drei Varianten, jede in einem Satz erklärt. Nach der Zahlung bekommt dein Vertragspartner eine E-Mail mit seinem persönlichen Link, braucht kein Konto und zahlt nichts. Auf Wunsch prüft er den Vertrag vorher und fragt Änderungen an, die Überarbeitung kostet nichts extra. Signiert wird elektronisch, am Handy oder am Rechner, auch nacheinander bei der Übergabe. Zulassungsbescheinigung Teil I und II, HU-Bericht, Serviceheft und Fotos liegen mit dem signierten Vertrag in der gemeinsamen Vertragsakte. Bei der Übergabe haltet ihr Kilometerstand, Fotos, Papiere und Zahlung digital fest, das Übergabeprotokoll kommt automatisch in die Akte.
Häufige Fragen
Fragen zum Kfz-Kaufvertrag
Kann ich als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen?+
Ja. Zwischen Privatpersonen wählt ihr in § 4 die verkäuferfreundliche Variante: Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei einer übernommenen Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Deine Erklärungen in § 3 bleiben bestehen, deshalb lohnt es sich, bekannte Mängel in Anlage 2 offen zu nennen.
Was gilt, wenn ein Händler an eine Privatperson verkauft?+
Dann ist es ein Verbrauchsgüterkauf. Ein Ausschluss ist nicht möglich. Die Verjährung beträgt zwei Jahre, sie darf auf ein Jahr verkürzt werden, aber nur, wenn der Käufer vor Vertragsschluss eigens darauf hingewiesen wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart, so verlangt es § 476 BGB. Motorio holt diese Bestätigung als eigenen Schritt vor der Signatur ein. Zeigt sich im ersten Jahr ein Mangel, wird vermutet, dass er bei Übergabe schon vorlag.
Was ist mit Verschleiß, etwa Bremsen oder Kupplung?+
In der neutralen Variante von § 4 gilt: Alters- und laufleistungsbedingter Verschleiß, der bei einem Fahrzeug mit dieser Erstzulassung und diesem Kilometerstand üblich ist, ist kein Sachmangel. Die in § 3 und Anlage 2 offengelegten Mängel gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Was der Käufer bei Besichtigung und Probefahrt gesehen hat, kann er später nicht als Mangel geltend machen.
Angemeldet oder abgemeldet übergeben, was ist besser?+
Beides ist möglich, § 7 hat für jeden Fall eine Variante. Abgemeldet ist für den Verkäufer am sichersten: Kennzeichen bleiben bei ihm, der Käufer kümmert sich um Zulassung oder Kurzzeitkennzeichen. Angemeldet ist bequemer, dann verpflichtet sich der Käufer, innerhalb einer Frist von in der Regel drei Werktagen umzumelden und das nachzuweisen, und der Verkäufer schickt sofort die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle und meldet den Verkauf seiner Versicherung. Kosten, Steuer und Bußgelder ab Übergabe trägt der Käufer.
Wann geht das Eigentum über, wenn der Käufer in Raten zahlt?+
Standard ist § 8: Das Eigentum geht mit Übergabe und vollständiger Zahlung über, die Zulassungsbescheinigung Teil II wird spätestens dann ausgehändigt. Bei Ratenzahlung wählt der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB: Das Fahrzeug bleibt bis zur letzten Rate sein Eigentum, der Käufer darf es bis dahin weder verkaufen noch verpfänden und muss es pfleglich behandeln und versichern.
Was passiert, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht abholt oder nicht zahlt?+
Das regeln § 2 und § 6. In der neutralen Variante kann der Verkäufer nach einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, in der verkäuferfreundlichen zusätzlich pauschal zehn Prozent des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen, wobei der Käufer einen geringeren Schaden nachweisen darf. Holt der Käufer das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Termin ab, fällt ein Standgeld je Tag an, den Betrag legt ihr im Vertrag fest.
Was kostet der Vertrag?+
9,90 € inkl. MwSt., einmalig, bezahlt von der Person, die den Vertrag erstellt. Enthalten sind die Konfiguration mit allen Klauselvarianten, die fortgeschrittene elektronische Signatur für beide Parteien, die Prüfschleife mit kostenloser Überarbeitung, das Übergabeprotokoll und die gemeinsame Vertragsakte. Die qualifizierte Signatur mit Ausweisprüfung kostet 15,00 € zusätzlich. Für die andere Partei ist es kostenlos.
Qualifizierte Signatur mit Ausweisprüfung als Option, plus 15,00 € je Vertrag.